Das Fluggelände Einkorn wird vom Geländehalter "Hängegleiterclub
Einhorn Schwäbisch Hall e.V." betrieben. Es wird von. Gleitschirmen (Gleitsegelclub
Condor e.V.) und Hängegleitern (HGC Einkorn) genutzt. Geländehalter für den
Modellflugbetrieb am Einkorn ist der 'Modellfliegerclub Einkorn'. Die jeweiligen Vereine
sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebs verantwortlich.
Neben den Bestimmungen dieser Geländeordnung gelten die allgemeinen
luftrechtlichen Bestimmungen, insbesondere LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die FBO.
Zum Parken im Bereich des Fluggeländes dürfen ausschließlich die
öffentlichen Parkplätze benutzt werden.
Flugleitung
Der Flugleiter wird vom Hängegleiterclub Einkorn und dem Gleitsegelclub Condor bestellt.
Er kann sich durch andere Personen vorübergehend oder teilweise vertreten lassen.
Mitglieder der beiden Vereine sind verpflichtet, bei Abwesenheit des Flugleiters dessen
Aufgaben zu übernehmen.
Zusätzlich wird vom Modellfliegerclub Einkorn gegebenenfalls ein Flugleiter für den
Modellbetrieb bestellt, der durch das Regierungspräsidium Stuttgart näher definiert ist.
Anordnungen der zuständigen Luftaufsichtspersonen, wie Flugleiter und Geländebeauftragen
sind zu beachten. Die Flugleiter haben sich über die Richtlinien zur Flugordnung im
Flugbuch zu informieren und das Flugbuch zu führen.
Startberechtigung
Voraussetzung für den Flug ist mindestens der Besitz des beschränkten Luftfahrerscheins
(früherer A- Schein). Eine Ausnahme bildet die Hängegleiterschulung mit Anwesenheit
eines Fluglehrers.
Die Tageslandegbühr (siehe Gebührenordnung ) ist vor dem ersten Start beim Flugleiter zu
entrichten. Französische Gastpiloten sind von der Landegebühr befreit. Bei starkem
Andrang sollten die Flugleiter die Startreihenfolge festlegen, dabei ist Piloten vom
HGC-Einkorn und Gleitsegelclub Condor das Startrecht vor Gastpiloten einzuräumen. Diese
weisen sich über die Mitgliederliste im Flugbuch aus. Pilotenschein und
Versicherungsnachweis sind immer mitzuführen und auf Verlangen dem Flugleiter vorzulegen.
Verhalten in der Luft
Vorflugrecht hat, wer den Hang zur Rechten hat. Es dürfen sich nur drei
Hängegleiter/Gleitsegel im Hangbereich gleichzeitig aufhalten. Die Flugleiter sind
berechtigt, die zulässige Anzahl an Geräten im Hangbereich gemäß den Flugbedingungen
zu erhöhen oder zu erniedrigen. Hierbei müssen sich alle Startleiter einig sein, und
dies in den Flugbüchern vermerkt werden. Bei starkem Flugbetrieb können die Flugleiter
die Höchstflugdauer im Hangbereich einschränken. Nach dem Abwinken muß der
erstgestartete Pilot dann den Hangbereich verlassen.
Start- und Landeregelung
Starts und Landungen sind nur auf den eingezeichneten Flächen erlaubt. Parallelstarts,
sowie Toplanding ist auf dem Einkorn aus Sicherheitsgründen verboten.
Auch Aufziehübungen mit Gleitschirmen sind bei starkem Publikumsverkehr oder regem
Modellflugbetrieb zu unterlassen. Die Hängegleiter werden auf den dafür vorgesehenen
Wiesenabschnitten aufgebaut.
Dar Landebereich muß nach der Landung verlassen werden, um im dafür vorgesehenen Teil
der Landewiese abzubauen. Für den Rücktransport der Piloten und Geräte steht der
Vereinsbus bereit, um den Verkehr auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Gefahrenhinweise
Bei West- bis Nordwestwind muß mit Leeturbulenzen gerechnet werden.
Notfälle/Erste-Hilfe-Material
Ein Telefon für Notfallmeldungen gibt es in der Einkorn-Gaststätte- Das
Erste-Hilfe-Material befindet sich im Vereinsbus.
Haftung
Jeder Pilot ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich.
Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Flugleiter, Geländehalter oder dessen Beauftragte
können nicht aus dieser Geländeordnung abgeleitet werden.
....zum Schluß
Wir bitten Euch, alle Regeln einzuhalten, um dieses Fluggebiet
nicht zu gefährden und wünschen Euch schöne Flüge und gute Landungen...